Die Dienstleistung des Heimbeatmungsservice unterliegt laut Gesetz der regelmäßigen Überprüfung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen“ (MDK). Die Notwendigkeit, externen Fachleuten die Organisationsabläufe, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die darauf bezogenen Unternehmensstrukturen darzustellen, bildet einen zusätzlichen Antrieb, diese Bereiche kontinuierlich weiter zu entwickeln. Die Prüfungen durch den MDK bescheinigen dem Heimbeatmungsservice stets höchstes Niveau in der Umsetzung der gültigen Qualitätsstandards.
Externe Qualitätssicherung
Die Dienstleistung des Heimbeatmungsservice unterliegt laut Gesetz der regelmäßigen Überprüfung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen“ (MDK). Die Notwendigkeit, externen Fachleuten die Organisationsabläufe, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die darauf bezogenen Unternehmensstrukturen darzustellen, bildet einen zusätzlichen Antrieb, diese Bereiche kontinuierlich weiter zu entwickeln. Die Prüfungen durch den MDK bescheinigen dem Heimbeatmungsservice stets höchstes Niveau in der Umsetzung der gültigen Qualitätsstandards.