Reportage am Sonntag, den 21.12.03 in Mona Lisa um 18.00 Uhr im ZDF
Sevilay Semiz ist ein fröhliches, 13-jähriges Mädchen. Sie lacht viel und hat großen Spaß am
Unterricht in der Schule. Allerdings kann Sevilay nicht allein zur Schule gehen. Das Kind ist schwer behindert und dauernd künstlich beatmet. Sie ist rund um die Uhr auf die Betreuung einer kompetenten Intensivpflegekraft angewiesen. Stets muss jemand bei ihr sein, um die Atmung zu kontrollieren, Notfälle abzuwenden und die tägliche Pflege zu verrichten. Seit dem 1. Oktober 2003 darf Sevilay die Schule nicht mehr besuchen, weil sich ihre Krankenkasse aus der Finanzierung zurückgezogen hat.
Der Heimbeatmungsservice Brambring & Jaschke GmbH betreut Sevilay Semiz seit drei Jahren. Das Kind lebt in einer Wohngruppe mit einem anderen behinderten Kind in Eching (Landkreis Freising). In dieser Zeit hat Sevilay enorme Fortschritte gemacht. Besonders die intensive Förderung in der Schule der "Helfenden Hände" (München Aubing) zeigt sehr große Erfolge. Sevilay nimmt dort seit anderthalb Jahren am Unterricht teil. Inzwischen kann sie allein essen, wenn jemand ihre Hand führt. Sie trifft eigene Entscheidungen und teilt sie ihren Betreuern per Augenkontakt oder Bildtafeln mit. Die Schwimmtherapie hat die Beweglichkeit ihrer Beine gesteigert. Gezielte Übungen verbesserten die Haltung ihres Kopfes. Sevilay hat gelernt, verschiedene elektrische Geräte zu benutzen. Ihre Betreuer trainieren gruppendynamische Effekte mit Sevilay und haben ihren Tagesablauf rhythmisch
strukturiert.
Seit ihrem erzwungenen letzten Schultag leidet Sevilay psychisch und physisch. Bereits in dieser kurzen Zeit hat sie einiges vergessen, was sie bereits gelernt hatte.
Sevilay Semiz musste die Schule in München Aubing verlassen, weil die AOK Bayern sich weigert, die Betreuung während der Unterrichtszeit zu bezahlen. Die Krankenkasse begründet ihre Ablehnung mit der mangelnden Gesetzeslage. Derzeit sieht es nicht so aus, als ob die Verhandlungen zur Finanzierung eine gütliche Einigung erbringen, obwohl sich deutsche Gerichte bereits eindeutig zu diesem Thema geäußert haben. In seinem Urteil vom 21. 11. 2002 entschied das Bundessozialgericht in einem Präzedenzfall, dass Krankenkassen verpflichtet sind, häusliche Krankenpflege auch in der Schule zu bezahlen (Az: B 3 KR 13/02 R). Das Urteil der Bundessozialrichter soll jedoch erst im Sommer 2004 in ein Gesetz einfließen.
Außerdem hat das Münchner Sozialamt sich teilweise aus der Finanzierung von Sevilays Betreuung zurückgezogen und mehrere Leistungen gestrichen. Die Sachbearbeiter argumentieren, das Mädchen wohne nicht in München und gehöre deshalb nicht in den Einzugsbereich der Münchner Behörde. Das Sozialamt Freising wiederum erklärte, es sei für Sevilay nicht zuständig, weil ihre Eltern nicht im Landkreis sondern in München wohnen.
"Wir warten nun schon seit drei Monaten auf eine Klärung der Finanzierung und sind nicht mehr in der Lage, in Vorleistung zu gehen", sagt Christoph Jaschke, einer der beiden Geschäftsführer des Heimbeatmungsservice. "Sollte sich keine Lösung anbahnen, muss Sevilay in eine Klinik verlegt werden."
Als dauerbeatmete Klientin benötigt das Mädchen einen Platz auf einer Intensivstation. Die
Krankenhauseinweisung wäre das Ende der Lebenssituation, in der Sevilays Entwicklung maximal gefördert wird. Im keimbelasteten Ambiente einer Intensivstation besteht immer die Gefahr schwerer Infektionen. Sevilay müsste für unabsehbare Zeit im Krankenhaus bleiben - obwohl sie nicht krank ist.
Die Eltern von Sevilay Semiz haben sich auch mit der Bitte um Hilfe an den Münchner
Oberbürgermeister Christian Ude gewandt.
Weitere Informationen erfahren Sie unter der Telefonnummer 0700/ 23 28 68 64
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